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Staatlich geförderte BAFA Unternehmensberatung

BAFA Beratung 50 % oder 90 % staatlicher Unterstützung dank Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten durch Hamburger Beraterin der UMSATZSCHMIEDE Marketing- und Vertriebsberatung für kleine Unternehmen, Mittelstand und Freiberufler in Zeiten der Neuausrichtung und Stärkung für die Zukunft.

Nurnoch bis
31.12.2022!

Lernen Sie die
UMSATZSCHMIEDE kennen:

Fördermöglichkeiten

BAFA für Jung- und Bestandsunternehmen

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BAFA Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-Hows für Start ups und Bestandsunternehmen: Bis zu 50 % Förderung der Beratungsleistung

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.

Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 2.000 € staatlich bezuschusst, also maximale Beratungsleistung in Höhe von 4.000 € netto

  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 1.500 €, also maximale Beratungsleistung in Höhe von 3.000 € netto

 

Wenn diese Kriterien zutreffen, dann rufen Sie bitte die für Sie zuständige Handelskammer an und bitten um ein telefonischen Beratungstermin und dass hierbei die BAFA-ID der UMSATZSCHMIEDE hinterlegt wird: ID #157184.

 

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie Post von der BAFA, wir machen einen Termin aus und können loslegen.

Antragsstellung

Merkblatt:

Info_Beratungsförderung_Corona_UMSATZSC

Die UMSATZSCHMIEDE Marketing- und Vertriebsberatung
ist als BAFA Beraterin unter der ID #157184 registriert

PDF:

Video:

Hilfe-Antrag-Beratungsfoerdung-BAFA-UMSA

Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung?

Hier haben wir jeden Schritt für Sie erklärt!
Zur Folgeberatung? Hier entlang.

Pfeil Beratungsfoerdung BAFA UMSATZSCHMI
YouTube_UMSATZSCHMIEDE_BAFA_Beratungsfö

Offizielle Informationen als PDF zum Download:

Kostenübersicht BAFA
Kostenübersicht zur BAFA-Beratung
 

​Als "Unternehmen in Schwierigkeiten" können Sie zusätzlich zu der geförderten Erstberatung eine weiterführende Folgeberatung zu dem gleichen Fördersatz und somit den gleichen Kosten erhalten.

BAFA Foerderung Erstberatung Folgeberatu

Folgeberatungen sind zusätzliche Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen, zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Diese kann innerhalb von 3 Monaten ohne erneutes Informationsgespräch mit der Handelskammer über die BAFA-Webseite beantragt werden und wird auch wieder zu 90 % gefördert.

Wie genau Sie die Folgeberatung beantragen, haben wir hier für Sie erklärt.

Gut zu wissen:
 

  1. Jedes Unternehmen in Schwierigkeiten kann nach der Erstberatung, eine Folgeberatung formlos beantragen.

Beratungsleistung:
3.000 € Erstberatung
+ 3.000 € Folgeberatung

 

90 % staatliche Förderung:
2.700 € + 2.700 €

 

10 % (netto) eigene Kosten fürs Unternehmen: 300 € + 300 €
+ 570 € MwSt.+ 570 € MwSt.

Mehr Informationen HIER.

BAFA für Unternehmen in Schwierigkeiten

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BAFA Förderprogramm für Unternehmen in Schwierigkeiten: 90 % Förderung für bis zu 3.000 € Beratungsförderung bei 10 % Eigenanteil (300 € netto) zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit 

Mögliche Beratungsinhalte, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherzustellen:

  • Wiederherstellung und Sicherung von Liquidität

  • Analyse und Optimierung Ihrer Kostenstruktur

  • Erschließung neuer Geschäftsfelder

  • Neue Marketingstrategien

  • Weiteres Krisenmanagement

 

Gerät das Unternehmen in Schwierigkeiten, müssen diese schnellstmöglich behoben und das Unternehmen unterstützt werden. Um seine Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen, ist die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung sinnvoll.

Gut zu wissen: Unternehmen sind ab dem ersten Tag nach Gründung als "Unternehmen in Schwierigkeiten" antragsberechtigt.

Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und ohne staatliche Hilfe in der Lage ist, Verluste auszugleichen, die das Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin treiben würden. Ob die Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ vorliegt, wird nach den folgenden „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ beschrieben:

  • Umsatzrückgang

  • Verluststeigerung

  • Gewinnminderung

  • Wachsende Verschuldung

  • Die Kapitalminderung beträgt über den gesamten Zeitraum seit Gründung mehr als 50 % und mehr als 25 % in den letzten 12 Monaten

  • Die im nationalen Recht vorgesehenen Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind erfüllt.

  • Wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten

  • Abnahme bis hin zum Verlust des Reinvermögenswertes

Beratungsförderung-BAFA-UMSATZSCHMIEDE-M

Gut zu wissen: Auch Unternehmen, die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft, wie z. B. aufgrund des Wegfalls eines Großkunden, in einer Schieflage befinden werden, können eine Förderung nach den Bedingungen für Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten. Hier muss im anzufertigenden Beratungsbericht die Situation mit Planzahlen dargestellt und auch entsprechend erläutert werden.

 

Wenn diese Kriterien zutreffen, dann rufen Sie bitte die für Sie zuständige Handelskammer an und bitten um das benötigte telefonische Informationsgespräch und erläutern, dass Sie einen BAFA-Antrag „Unternehmen in Schwierigkeiten“ stellen möchten. Für die Antragstellung hinterlegen Sie das Datum des Informationsgespräches und die BAFA ID #157184 der UMSATZSCHMIEDE.

 

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine E-Mail, sowie auch Post mit der Zusage der BAFA. Daraufhin machen wir einen Termin aus und können loslegen.

Gut zu wissen: Folgeberatungen für Unternehmen in Schwierigkeiten sind zusätzliche Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen, zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Diese kann innerhalb von 3 Monaten ohne erneutes Informationsgespräch mit der Handelskammer über die BAFA-Webseite beantragt werden und wird auch wieder zu 90 % gefördert.

Nicht antrags-/förderberechtigt:
 

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen

  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen

  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen

  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen

  • Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können

Vor der Antragsstellung zu beachten:​

  • Vor Antragstellung müssen Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln. Hierfür können Sie sich beispielsweise bei der zuständigen Handelskammer melden.

  • Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Sollten die drei Monate überschritten sein, muss erneut ein Informationsgespräch geführt werden.

  • Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. 

  • Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Christine Witthoeft Kurzvita Interim Man

Regionalpartner / Ihre zuständige Handelskammer:

BAFA Folgeberatung
BAFA Förderung: Spezielle Beratungen

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BAFA Förderprogramm "Spezielle Beratungen"

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
 

  • von Frauen geführt werden.

  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.

  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.

  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.

  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.

  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.

  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Rückzahlung BAFA

Rückzahlung der BAFA-Kosten

Nach erfolgter Beratung können Sie dann unter diesen Upload-Link https://fms.bafa.de/BafaFrame/login mit Ihrer 7-stelligen KENNUNG einloggen. Diese finden Sie in der BAFA-Beratungszusage oben rechts im Kopf steht hinter der UBF Nummer. Für Ihr PASSWORT nehmen Sie bitte Ihre fünfstellige Postleitzahl.

Bitte im BAFA-System folgendes auswählen: Unternehmensberatung

Bitte Beratungskosten, Beratungsbeginn, Beratungszeitraum, Beratungstage und Beratungsziel ergänzen.

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen bis 2 Monaten. Stand Februar 2021: Aufgrund von vermehrten BAFA-Anträgen habe ich erfahren, daß die Bearbeitung derzeit mehr Zeit als sonst in Anspruch nimmt und wir mit Verzögerungen zu rechnen  haben.

Haftungsausschluss:

Alle BAFA-Texte wurden inhaltlich von den offiziellen BAFA Seiten und den uns vorliegenden BAFA-Dokumenten entnommen und textlich vereinfacht dargestellt, um sie so lesefreundlicher zu gestalten.

 

Rechtlich bindend für den BAFA-Antragsteller/Unternehmer ist die BAFA-Webseite, welche erreichbar ist unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Hiermit schliessen wir ausdrücklich die Haftung für die Rechtsgrundlage bei der Beantragung und Beanspruchung von staatlichen BAFA-Fördergeldern aus.

 

Die Entscheidung zur Beantragung und Inanspruchnahme von subventionierten staatlichen Fördergeldern liegt ausschliesslich beim Antragsteller/Unternehmer.

 

Die von der BAFA ernannten Leitstellen der Industrie- und Handelskammern beraten Sie im BAFA-Informationsgespräch rechtssicher bzgl. Ihrer Anspruchsgrundlage und worauf zu achten ist.

 

Die UMSATZSCHMIEDE, als zertifizierte BAFA Beratungsfirma, leistet ausschliesslich die Unternehmens-Know-How Transfer Beratung.

Weitere Beratungsförderung für Start ups

Alle weiteren Förderprogramme für Start ups finden Sie seperat auf unserer Webseite https://www.umsatzschmiede.com/startupberatung

beyourpilot Start up-Services & Plattform
EXIST Existenzgründunen aus der Wissenschaft
Coaching BONUS - betriebswirtschaftlches Coaching für Start ups

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