"Digital aufgeLaden"
Die neue Fördermöglichkeit
für den Einzelhandel
Das Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden" dient dazu, kleinen und mittleren Einzelhandelsunternehmen Unterstützung bei der Einführung und dem Ausbau digitaler Maßnahmen zu bieten.
Jetzt dank Beratung digital durchstarten:
✓ 2.500 € staatliche Förderung ohne Rückzahlung
✓ Individuelle Beratung speziell für den Einzelhandel
UMSATZSCHMIEDE Berater-ID: 210373
Förderfähige Beratungsmöglichkeiten
Onlineshop
Bieten Sie Ihre Produkte online an und
erreichen Sie potenzielle Kunden über einen weiteren Vertriebskanal.
Online Marketing
Erzielen Sie mehr regionale Sichtbarkeit mit digitalen Werbeanzeigen.
Webdesign
Schaffen Sie sich einen Online-Auftritt mit einer eigenen Website.
Social Media
Erhalten Sie Hilfe für Auftritte und Anzeigen in den Sozialen Medien für mehr Sichtbarkeit.
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Machen Sie Ihren Online-Auftritt mit der richtigen Wortwahl in den großen Suchmaschinen wie Google und Bing besser auffindbar.
Geschäftsmodellentwicklung
Lassen Sie sich unterstützen bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen unter der Berücksichtigung der Digitalisierung.
Softwareentwicklung
Erhalten Sie Informationen zur richtigen Software, um Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb zu vereinfachen.
Produktentwicklung & Prozessoptimierung
Lassen Sie sich Rat geben bei der Entwicklung von digitalen Produkten. Verbessern Sie mit digitalen Lösungen Ihre Geschäftsprozesse.
Datenschutz
Erhalten Sie eine Beratung zum Schutz und dem Umgang mit personenbezogenen Daten.
Ablauf
1. Beratungsunternehmen auswählen
Als interessierte Einzelhandelsunternehmen können Sie gerne bei der UMSATZSCHMIEDE, Ihrem autorisierten Beratungsunternehmen melden und einen Ersttermin ausmachen.
2. Beratungsvertrag abschließen
Sie schließen einen Beratungsvertrag mit der UMSATZSCHMIEDE ab und wir erhalten eine von Ihnen unterschriebene De-minimis-Erklärung.
3. Antrag stellen
Christine Witthöft, Inhaberin der UMSATZSCHMIEDE, stellt für Sie den Antrag auf die Bewilligung der Förderung einer Digitalisierungsberatung bei der NBank.
4. Bewilligung zur Förderung erhalten
Die NBank prüft die Unterlagen und wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Förderzusage.
5. Durchführung der Beratung
Die Digitalisierungsberatung wird mit einer Standortbestimmung, einer Potenzialanalyse und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen durchgeführt.
6. Beratungsbericht erhalten
Die UMSATZSCMIEDE erstellt einen Beratungsbericht, den Sie dann erhalten.
7. Mehrwertsteuer zahlen
Sie erhalten eine Rechnung von maximal 2.500 €, von der Sie nur die Mehrwertsteuer zahlen müssen.
8. Zahlung durch die NBank
Die UMSATZSCHMIEDE kümmert sich um den Schlussbescheid der NBank und die Zahlung der Förderung. Sie müssen lediglich einen Verwendungsnachweis für uns als Beratungsunternehmen unterschrieben.
Bedingungen
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine Förderung durch dieses Programm möglich ist:
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Vor dem 01.03.2020 gegründet wurden.
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Ihren Sitz und mindestens ein stationäres Einzelhandelsgeschäft in Niedersachsen haben.
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Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher veräußern. (Der Verkauf von Waren an Endkunden muss eine übergeordnete Rolle spielen. Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Kosmetikstudios und Friseursalons, sind daher von der Förderung ausgeschlossen.)